/ Geförderte Beratung
Beratung kann gefördert werden.
/ Vorab wichtig
Vorab wichtig
Erst Antrag, dann Auftrag.
Eine Beratung, die vor der Freigabe der Förderstelle beginnt oder vertraglich vereinbart wird, kann in der Regel nicht mehr gefördert werden.
Keine Zusage.
Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, entscheidet allein die zuständige Stelle. Das hängt vom Programm, vom Standort und von Ihrem Unternehmen ab.
Programme sind befristet.
Förderprogramme haben Laufzeiten und Antragsfristen. Den aktuellen Stand klären wir im Erstgespräch.
Ihre Angaben zählen.
Angaben im Antrag, etwa zu Unternehmensgröße, Gründungsdatum und Sitz, müssen stimmen. Änderungen sind der Förderstelle mitzuteilen.
/ Ablauf
In sechs Schritten zur geförderten Beratung.
- 01ErstgesprächWir klären Ihr Anliegen und prüfen, ob ein Förderprogramm für Ihr Unternehmen und Ihre Fragestellung in Betracht kommt.
- 02AntragDer Förderantrag wird gestellt, bevor die Beratung beginnt. Wir bereiten die Angaben mit Ihnen vor.
- 03Bestätigung abwartenErst wenn die zuständige Stelle den Beginn freigegeben hat, wird der Beratungsvertrag geschlossen.
- 04BeratungDie Beratung findet in dem Umfang statt, den das Programm vorsieht, und endet mit einem schriftlichen Bericht.
- 05VerwendungsnachweisNach Abschluss reichen Sie Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis ein. Wir begleiten die Unterlagen.
- 06ZuschussDie zuständige Stelle prüft die Unterlagen und entscheidet über die Auszahlung.
/ Inhalt
Gefördert wird die Beratung, nicht die Förderung.
Gegenstand einer geförderten Beratung sind Fragen der Unternehmensführung: Planung, Liquidität, Controlling, Organisation, Abläufe. Die Hilfe bei Antrag und Verwendungsnachweis begleitet die Beratung, sie ist nicht ihr Inhalt.
Ausgeschlossen sind in der Regel Beratungen, die überwiegend Rechts-, Steuer- oder Versicherungsfragen betreffen oder mit dem Verkauf von Produkten verbunden sind.